Rettungsdienst

Rettungsdienst · 28. Januar 2020
Die Empfehlung für eine Verordnung über die Ausbildung und Prüfung von Rettungssanitäterinnen und Rettungssanitäter (RettSan-APrV), Stand 11./12. Februar 2019 ist für Ausbildungsbetriebe in Berlin nicht verpflichtend anzuwenden. Begründung ist die in der Musterverordnung angegebene durchzuführende staatliche Prüfung, die in Berlin von der zuständigen Behörde nicht abgenommen wird, da es keine landesrechtliche Gesetzgebung gibt, in welcher die oben benannte Musterverordnung in...