Rettungsdienst · 28. Januar 2020
Die Empfehlung für die Verordnung über die Ausbildung und Prüfung von Rettungssanitäterinnen und Rettungssanitätern (RettSan-APrV) vom 11. und 12. Februar 2019 ist für Ausbildungsbetriebe in Berlin nicht verbindlich anzuwenden. Die Nichtverbindlichkeit der Empfehlung ergibt sich aus dem Umstand, dass die in der Musterverordnung vorgesehene staatliche Prüfung in Berlin von der zuständigen Behörde nicht abgenommen wird, da keine landesrechtliche Regelung vorliegt, die die Anwendung der...