In Berlin und Brandenburg gelten weiterhin die aktualisierten Richtlinien gemäß den Grundsätzen zur Ausbildung des Personals im Rettungsdienst des
Bund-Länderausschusses "Rettungswesen". Der Ausbildungsablauf umfasst 160 Stunden Grundausbildung, 160 Stunden im Krankenhaus sowie ein Rettungswachenpraktikum und eine 40-stündige
Abschlusswoche, wie vorgesehen. Es gibt keine länderrechtlichen Vorgaben der Bundesländer Berlin und Brandenburg, die ein abweichendes Vorgehen regeln. Hierzu verweisen wir auf die Ausarbeitung
des wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages mit dem Titel "Ausbildung und Berufsausübung von Rettungssanitätern - Vergleich landesrechtlicher Bestimmungen".
Bitte beachten Sie: Ausbildungen, die nicht gemäß der letzten für die Bundesländer Berlin und Brandenburg geltenden Richtlinien (letzte Aktualisierung 2008) durchgeführt werden, sondern auf
Grundlage einer Musterverordnung, die in diesem Fall länderechtlich nicht erfasst ist, sind als nicht regelkonform anzusehen und zu hinterfragen.

Über den Autor
Christopher Kern, MedPäd i.S. RM ist Bildungsexperte für Rettungsmedizin und Schulleiter an der KERN Bildungsgesellschaft. Seine Leidenschaft sind prägnante und aussagekräftige Blogbeiträge,
um das Angebot der KERN Bildungsgesellschaft mit fundierten Informationen zu beleuchten und Schwerpunktthemen zu behandeln. Herr Kern beschäftigt sich in seinen Beiträgen auch mit pädagogischen
Strategien für eine optimierte Lehre im Bereich Rettungsmedizin.