In Berlin und Brandenburg gelten nach wie vor die aktualisierten Richtlinien gem. den Grundsätzen zur Ausbildung des Personals im Rettungsdienst des Bund –
Länderausschuss ,,Rettungswesen". Der Ausbildungsablauf bleibt wie vorgesehen bei 160 Stunden Grundausbildung, 160 Stunden im Krankenhaus sowie Rettungswachenpraktikum und 40 Stunden
Abschlusswoche bestehen. Es gibt keine länderrechtlichen Vorgaben der Bundesländer Berlin & Brandenburg, welche ein anderes Vorgehen regulieren. Hierzu verweisen wir gerne auf die
Ausarbeitung des wissenschaftlichen Dienstes des Bundestagen mit Bezeichnung "Ausbildung und Berufsausübung von Rettungssanitätern - Vergleich landesrechtlicher Bestimmungen".
Wichtig! Ausbildungen, die nicht der letzten, für die Bundesländer Berlin & Brandenburg geltenden Richtlinien (letzte Aktualisierung 2008) durchgeführt werden,
sondern auf Grundlage einer Musterverordnung, die in diesem Fall keine Anwendung finden kann, da diese länderechtlich nicht erfasst ist, ist als nicht-regelkonform anzusehen und
zu hinterfragen.