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Verbindlichkeit der RettSan-APrV-Empfehlung in Berlin juristisch fragwürdig"

Die Empfehlung für die Verordnung über die Ausbildung und Prüfung von Rettungssanitäterinnen und Rettungssanitätern (RettSan-APrV) vom 11. und 12. Februar 2019 ist für Ausbildungsbetriebe in Berlin nicht verbindlich anzuwenden. Die Nichtverbindlichkeit der Empfehlung ergibt sich aus dem Umstand, dass die in der Musterverordnung vorgesehene staatliche Prüfung in Berlin von der zuständigen Behörde nicht abgenommen wird, da keine landesrechtliche Regelung vorliegt, die die Anwendung der genannten Musterverordnung vorschreibt. Eine Berufung auf die Durchführung der RettSan-APrV auf Nachweisen suggeriert fälschlicherweise eine staatlich durchgeführte Prüfung und kann daher juristisch bedenklich sein. Tatsächlich existieren in Berlin keine staatlich durchgeführten Rettungssanitäterprüfungen. Es gilt daher die Ausbildung des Personals im Rettungsdienst nach den Grundsätzen des Bund-Länderausschusses "Rettungswesen" vom 16. und 17. September 2008.

 

 

Über den Autor:
Christopher Kern ist Bildungsexperte für Rettungsmedizin und Schulleiter an der KERN Bildungsgesellschaft. Seine Leidenschaft sind prägnante und aussagekräftige Blogbeiträge, um das Angebot der KERN Bildungsgesellschaft mit fundierten Informationen zu beleuchten und Schwerpunktthemen zu behandeln. Herr Kern beschäftigt sich in seinen Beiträgen auch mit pädagogischen Strategien für eine optimierte Lehre im Bereich Rettungsmedizin.