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RettSan-APrV, Stand 11./12. Februar 2019 gilt nicht für Berlin

Die Empfehlung für eine Verordnung über die Ausbildung und Prüfung von Rettungssanitäterinnen und Rettungssanitäter (RettSan-APrV), Stand 11./12. Februar 2019 ist für Ausbildungsbetriebe in Berlin nicht verpflichtend anzuwenden. Begründung ist die in der Musterverordnung angegebene durchzuführende staatliche Prüfung, die in Berlin von der zuständigen Behörde nicht abgenommen wird, da es keine landesrechtliche Gesetzgebung gibt, in welcher die oben benannte Musterverordnung in Anwendung geregelt wird. Die Angabe auf Nachweisen, die sich auf die RettSan-APrV als durchgeführt berufen, implizieren mit dieser Angabe eine staatlich durchgeführte Prüfung, was rechtlich gesehen fragwürdig ist und unter Umständen zu Fehlinterpretationen führen kann. Fakt ist, dass es in Berlin keine staatlich durchgeführt Rettungssanitäterprüfungen gibt. Es gelten somit die Grundsätze zur Ausbildung des Personals im Rettungsdienst des Bund– Länderausschusses ,,Rettungswesen” vom 16./17. September 2008.